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Keine Eigenbedarfskündigung nach sechs Monaten

Vermietet die Besitzerin einer Doppelhaushälfte ihre Immobilie und zieht mit ihrem Freund in eine gemeinsame Wohnung, so kann sie den Mietvertrag mit dem Mieter der Haushälfte nicht bereits nach sechs Monaten wegen Eigenbedarfs kündigen, wenn die Beziehung mit ihrem Freund in die Brüche geht. Die Hausbesitzerin hätte diesen Umstand bei Vertragsbeginn in Betracht ziehen und dem Mieter von einer schon bald möglichen Eigenbedarfskündigung in Kenntnis setzen müssen. (Amtsgericht Winsen an der Luhe, 23 C 70/06)

 
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