Die Kündigung wegen Eigenbedarfs ist möglich, wenn der Vermieter vernünftige und nachvollziehbare Gründe daür hat, dass er selbst oder beispielsweise ein Familienangehöriger die Wohnung beziehen will (BGH VIII ARZ 4/87 WM 88,47).
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Die Kündigung wegen Eigenbedarfs ist möglich, wenn der Vermieter vernünftige und nachvollziehbare Gründe daür hat, dass er selbst oder beispielsweise ein Familienangehöriger die Wohnung beziehen will (BGH VIII ARZ 4/87 WM 88,47).
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