Werden die Mietereinwände vor Gericht nicht beachtet, wonach der Vermieter ernsthaft überhaupt nicht daran interessiert ist, die Mieterwohnung zu beziehen, dass bis vor kurzem im Haus Wohnungen leerstanden, dass der Vermieter die gekündigte Wohnung als Fotostudio nutzen will usw. dann ist die Entscheidung des Gerichts verfassungswidrig (Hess. StGH P. ST. 1356 WM 99, 624).
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