Die mit in die Ehe gebrachte Tochter der Schwiegertochter des Vermieters gehört nicht zu den Familienangehörigen, zu deren Gunsten der Vermieter Eigenbedarf geltend machen kann (LG Weiden i. d. OPf. 2 S 101/02 WM 2003, 210).
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Die mit in die Ehe gebrachte Tochter der Schwiegertochter des Vermieters gehört nicht zu den Familienangehörigen, zu deren Gunsten der Vermieter Eigenbedarf geltend machen kann (LG Weiden i. d. OPf. 2 S 101/02 WM 2003, 210).
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