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Eigenbedarf auch bei teilgewerblicher Nutzung möglich

Eine Eigenbedarfskündigung ist auch dann möglich, wenn der Vermieter neben der eigentlichen Wohnung einen über eine Treppe mit dieser verbundenen Hobbyraum gewerblich als Büro und Empfangsraum nutzen möchte (LG Wiesbaden 6 T 2/98 WM 2001, 361).

 
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