Zieht der Mieter nach einer unberechtigten oder vorgeschobenen Eigenbedarfskündigung aus und muss er eine gleichwertige, jedoch teurere Wohnung anmieten, kann er die höhere Mietbelastung als so genannten Differenzmietschaden vom Vermieter ersetzt verlangen (LG Potsdam 11 S 79/00 WM 2001, 243).
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