Hat der Vermieter schon einmal Eigenbedarf vorgetäuscht, sind auch bei einer erneuten Eigenbedarfskündigung Zweifel angebracht (LG Köln 1 S 363/97 WM 2000, 505).
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Hat der Vermieter schon einmal Eigenbedarf vorgetäuscht, sind auch bei einer erneuten Eigenbedarfskündigung Zweifel angebracht (LG Köln 1 S 363/97 WM 2000, 505).
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