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Bei Eigenbedarf Verhältnisse offen legen

Bei einer Eigenbedarfskündigung wegen Wohnbedarfs von Familienangehörigen ist die Angabe des Verwandtschaftsverhältnisses sowie die Offenlegung der bisherigen Wohnverhältnisse der Verwandten erforderlich (LG Frankfurt/Main 2/17 S 3/00 WM 2000, 606).

 
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Kommentare 

 
#1 sterinhoefel 2011-10-07 08:12
guten tag,
ich habe 2 fragen wegen eigenbedarfs.
1.meine tochter hat sich von ihrem freund getrennt braucht jetzt eine wohnung.die mieterin hat 12 monate kündigungsrecht in meinem haus.meine tochter könnte soklange bei ihrer schwester im zimmer hausen.ist es möglich der mieterin auf eigenbedarf zu kündigen.
2.ich selber habe 2 hüser.eines ist vermietet und in dem anderen wohne ich zurzeit.in dem ich wohne soll jetzt über die sparkasse verkauft werden.der vertrag läuft schon.kann ich jetzt schon die mieter die in dem haus wohnen wegen eigenbedarfs kündigen,da ich da mit meiner familie wenn mein haus verkauft wird einziehen möchte.die mieter haben 12 monate kündigungsfrist und es sind 4 kleine wohnungen,davon möchte ich 3 selber nutzen und eine wie gesagt soll meine tochter bekommen.und wie muss ich das schreiben aufsetzten.
danke im voraus
petra steinhöfel
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