Entfällt der Eigenbedarf während der Kündigungsfrist, muss der Mieter hierüber informiert werden. Die Kündigung wird dann unwirksam (LG Lübeck 14 S 386/98 WM 99, 336).
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Entfällt der Eigenbedarf während der Kündigungsfrist, muss der Mieter hierüber informiert werden. Die Kündigung wird dann unwirksam (LG Lübeck 14 S 386/98 WM 99, 336).
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