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Leer stehende Wohnung muss zum Tausch angeboten werden

Steht eine Wohnung im Miethaus leer und will der Vermieter dort selbst nicht einziehen, muss er dem gekündigten Mieter die leer stehende Wohnung zum Tausch anbieten (LG Wuppertal 10 S 430/97 WM 98, 599).

 
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