Der Mieter kann auch gegen eine berechtigte Eigenbedarfskündigung - gestützt auf die Sozialklausel - Widerspruch einlegen. Überwiegen seine Interessen, wird das Gericht die Fortsetzung des Mietverhältnisses anordnen. Unbefristet dann, wenn zum Beispiel eine fast 90-jährige zu achtzig Prozent schwerbehinderte Mieterin nach 23 Jahren Mietzeit ausziehen soll (LG Essen 15 S 448/98 NZM 99, 954).
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