Gerät ein Vermieter in wirtschaftliche Schwierigkeiten, die er durch den Verkauf einer vermieteten Eigentumswohnung lösen will, dann darf er auch ein erst seit kurzem (z. B. seit einem Jahr) bestehendes Mietverhältnis kündigen, um so einen möglichst hohen Preis für die Wohnung zu erzielen; das ist aber dann unzulässig, wenn die wirtschaftlichen Schwierigkeiten schon vor dem Abschluss des Mietvertrages abzusehen waren (LG Mannheim 4 S 272/94).
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