Will ein Vermieter seine vermietete Wohnung beruflich nutzen, so ist das ein Grund für eine Eigenbedarfs-Kündigung. Der Vermieter kann kündigen, ,,wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses" hat. Und das gilt nicht nur dann, wenn der Vermieter die Räume für sich oder Angehörige als Wohnung benötigt, sonder auch dann, wenn er sie gewerblich nutzen will. (Landesgericht Braunschweig, 6 S 301/09)
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