Neue Beiträge
- Vermieter muss Schimmelbefall beseitigen
- Bei zu großen Mülltonnen bleibt der Vermieter auf den Kosten sitzen
- Mieter muss nach Umstellung auf Fernwärme ggf. direkt an Energieversorger zahlen
- Vermieter muss bei Nebenkosten gut wirtschaften
- Gartengestaltung vor Bezug keine haushaltsnahen Dienste
- Eigentümer darf Garage nicht zur Küche umwandeln
- Bei unsachgemäßer Reparatur haftet der Mieter
- Außen angebrachtes Klimagerät ist zu entfernen
- BGH: auch am fünften Tag des Monats pünktliche Mietzahlung möglich
- Nach 20 Jahren ohne Baugenehmigung kein sofortiger Abriss
| Eigenbedarfskündigung: Berechtigter Personenkreis wird deutlich größer |
|
|
| Donnerstag, den 28. Januar 2010 um 10:04 Uhr | |||
|
Eigenbedarfskündigungen zugunsten von Familienangehörigen sind rechtens. Dies galt zuletzt für enge Verwandte wie Kinder und Geschwister. In zwei Urteilen hat der BGH diesen Personenkreis mittlerweile auf Nichten, Neffen und Schwäger ausgeweitet. In beiden Fällen weitete der BGH den Personenkreis deutlich aus. Vermieter dürfen ihren Mietern auch dann kündigen, wenn Nichten, Neffen (Az.: VIII ZR 159/09) oder Schwäger (Az.: VIII ZR 247/08) in die Wohnung einziehen sollen - bei Schwägern allerdings nur dann, wenn ein besonders enger Kontakt besteht.
|
| auch lesenswert: | |


Kommentare