Eigenbedarf kann nach Mietende nicht ausgehebelt werden. Kündigt ein Vermieter eine Wohnung wegen Eigenbedarfs, so kann der Mieter dagegen nicht mit der Begründung angehen, im selben Haus sei während der Kündigungsfrist eine fast identische Wohnung durch Kündigung der Mieter frei geworden.
(Az: 34 Wx 91/07)
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