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Eigenbedarf für Pflegepersonal

Werden die Eltern eines Vermieters pflegebedürftig und will der Sohn (der nicht im Haus der Eltern lebt) eine Pflegekraft ins Haus holen, so kann er einem Mieter den Mietvertrag wegen Eigenbedars kündigen. Dazu muss er allerdings die Pflegebedürftigkeit der Eltern nachweisen. Außerdem kann er die Kündigung nur durchsetzen, wenn im Haus keine andere geeignete Wohnung verfügbar ist.

(Landesgericht Koblenz, 6 T 102/07)

 

 
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