E-Mail Drucken

Mieter hat nach Eigenbedarfskündigung ggf. Anspruch auf Rückkehr

Können sich ein Vermieter und sein Mieter weder über einen Kaufpreis für die Wohnung noch über eine Mieterhöhung einigen und flattert dem Mieter daraufhin eine Eigenbedarfskündigung ins Haus, so kann der Mieter einen Anspruch auf Rückkehr in die Wohnung haben, wenn sich herausstellt, dass der Vermieter die Räume - nachdem sie frei geworden waren - über einen Makler zum Verkauf anbietet. Das Argument des Vermieters, seine zunächst (angeblich) einzugswillige Tochter habe wegen einer Partnerschaftskrise Abstand vom Umzug genommen, zog vor dem Landgericht Hamburg nicht. Er hätte die "ernsthafte, endgültige und abschließende Nutzerabsicht" darlegen müssen.

(Landgericht Hamburg, 307 S 34/07)

 
auch lesenswert:

Kommentar schreiben

Emailadresse wird nicht veröffentlicht und ist nur bei Gästen zwingend.
Erweiterte Funktionen für registrierte User.
!!!FÜR EINZELFALLFRAGEN BITTE DAS FORUM BENUTZEN!!!


Sicherheitscode
Aktualisieren

Joomla templates by kzm