Die detaillierte Darlegung der Kündigungsgründe ist Wirksamkeitsvoraussetzung der Vermieterkündigung wegen Eigenbedarfs. Es dürfen keine Umstände, wie der Wohnort des Vermieters, verschwiegen werden, die für die Rechtsverteidigung des Mieters von Bedeutung sein können.
Amtsgericht Bad Homburg v. d. H. (2 C 957/04)
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