E-Mail Drucken

Mieter dürfen Abrechnungsbelege kopieren, fotografieren und zu scannen

Mieter sind berechtigt, die vom Vermieter für die Abrechnung der Betriebskosten zugrunde gelegten Belege nicht nur einzusehen, sondern auch zu kopieren, fotografieren beziehungsweise zu scannen. Als Bedingung dafür nennt das Amtsgericht München, dass die Unterlagen nicht beschädigt werden. Denn er dürfte stattdessem auch handschriftliche Notizen machen, um eine Unterlage zu haben. (AmG München, 412 C 3459/08)

 
auch lesenswert:

Kommentar schreiben

Emailadresse wird nicht veröffentlicht und ist nur bei Gästen zwingend.
Erweiterte Funktionen für registrierte User.
!!!FÜR EINZELFALLFRAGEN BITTE DAS FORUM BENUTZEN!!!


Sicherheitscode
Aktualisieren

Joomla templates by kzm