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Prüfung der Elektroanlage kann Betriebskosten sein

Vermieter dürfen auch die Kosten für die Prüfung von Elektroanlagen als Nebenkosten auf die Mieter umlegen. Voraussetzung: Diese Kosten sind als ,,sonstige Kosten" im Mietvertrag aufgeführt. Solche Anwendungen zählen, so der Bundesgerichtshof, nicht zur Beseitigung von Mängeln (was der Vermieter zahlen müsste). (AZ: VIII ZR 123/06)

 
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