Vermieter dürfen auch die Kosten für die Prüfung von Elektroanlagen als Nebenkosten auf die Mieter umlegen. Voraussetzung: Diese Kosten sind als ,,sonstige Kosten" im Mietvertrag aufgeführt. Solche Anwendungen zählen, so der Bundesgerichtshof, nicht zur Beseitigung von Mängeln (was der Vermieter zahlen müsste). (AZ: VIII ZR 123/06)
| < Zurück | Weiter > |
|---|


Erweiterte Funktionen für registrierte User.
!!!FÜR EINZELFALLFRAGEN BITTE DAS FORUM BENUTZEN!!!