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Vermieter muss auch bei Müll wirtschaftlich handeln

Macht das durchschnittliche Müllaufkommen 35 Liter pro Person und Woche aus, so dass für ein Mietshaus (mit 29 Parteien) 3045 Liter  Müll anfallen müssten (bei durchschnittlich drei Personen pro Wohnung), so handelt der Vermieter unwirtschaftlich, wenn er Mülltonnen aufstellt, die 6600 Liter pro Woche fassen können, und den Aufwand dafür über die Betriebskosten mit den Mietern abrechnet. (Amtsgericht Köln, 210 C 378/02)

 
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