Ein Vermieter darf die Kosten für die Haftpflicht- und Gebäudeversicherung des Hauses nur dann auf die Mieter umlegen, wenn er die Versicherungen ,,wirtschaftlich" ausgewählt hat. Bestreitet ein Mieter, dass die Policen wirtschaftlich sind, indem er andere kostengünstige Angebote nennt, so muss der Vermieter ,,substantiiert darlegen", warum er die teure Versicherung abgeschlossen hat. Andernfalls darf er die Prämien nicht auf die Mieter umlegen. (Amtsgericht Leipzig, 170 C 3895/05)
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