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Wer muss bei Eigentümerwechsel abrechnen?

Nach einem Eigentumswechsel muss der bisherige Vermieter oder Veräußerer über die Betriebskosten hinsichtlich einer Abrechnungsperiode abrechnen, die zum Zeitpunkt des Eigentumswechsels beendet war, nicht der Erwerber (BGH VIII ZR 168/03 WM 2004, 94).

 
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