E-Mail Drucken

Nur vertraglich genannte Betriebskosten sind zu zahlen

Der Mieter muss keine sonstigen Betriebskosten tragen, wenn im Mietvertrag nicht im einzelnen angegeben ist, welche Kosten gemeint sind (LG Osnabrück 11 S 160/94; WM 95, 434).

 
auch lesenswert:

Kommentar schreiben

Emailadresse wird nicht veröffentlicht und ist nur bei Gästen zwingend.
Erweiterte Funktionen für registrierte User.
!!!FÜR EINZELFALLFRAGEN BITTE DAS FORUM BENUTZEN!!!


Sicherheitscode
Aktualisieren

Joomla templates by kzm