Der Mieter muss keine sonstigen Betriebskosten tragen, wenn im Mietvertrag nicht im einzelnen angegeben ist, welche Kosten gemeint sind (LG Osnabrück 11 S 160/94; WM 95, 434).
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Der Mieter muss keine sonstigen Betriebskosten tragen, wenn im Mietvertrag nicht im einzelnen angegeben ist, welche Kosten gemeint sind (LG Osnabrück 11 S 160/94; WM 95, 434).
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