Das Fällen morscher Bäume ist einmalig. Ein Vermieter kann den Aufwand für das Fällen morscher Bäume nicht als Betriebskosten auf die Mieter umlegen. Im konkreten Fall vor dem Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße musste der Vermieter die Bäume fällen lassen, weil sie für das Nachbargrundstück eine Gefahr darstellten. Da es sich dabei aber nicht um eine ,,regelmäßig wiederkehrende" Postition handelte, musste der Aufwand dafür auch nicht von den Mietern getragen werden. (AZ: 5 C 73/08)
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