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keine Nachzahlung bei verspäteter Nebenkostenabrechnung

Rechnet ein Vermieter Betriebskosten nicht innerhalb eines Jahres seit Ende der vorherigen Abrechnungsperiode mit seinen Mietern ab, so darf er keine Nachzahlung mehr verlangen. Entsprechendes gilt, wenn es sich nicht um ein Wohnraummietverhältnis handelt, sondern um ein kostenloses Wohnrecht. Dies gilt auch dann, wenn der Vermieter seinen Mietern eine fehlerhafte und mit Mängeln besetzte Betriebskostenabrechnung vorgelegt hat und die korrigierte - nunmehr rechtmäßige - erst nach Ablauf des maßgebenden Abrechnungsjahres beim Mieter eingeht. (AZ: V ZR 36/09)

 
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Kommentare 

 
#1 Maren Wagner 2011-06-24 14:21
Hallo , ich habe eine Betriebsko.abr. am 17.06.2011 bekommen! Abrechnugszeitr aum 01.09.2009-31.12.2010! Ein Anwalt im I-net forum sagte das dies nicht okax ist? Mein Vermieter sagt der Abr. Zeitraum wäre ja noch nicht abgel. wie sind die Fristen? Ab ende des letzten Abr. Zeitraums, oder Abrechnung davor auschlaggebend???HilfE!
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#2 relaw.de Team 2011-06-24 14:23
Hallo Maren,
bitte nutzen Sie für Ihre Frage das Forum. Da es kein Kommentar ist, werden wir diesen in Kürze wieder entfernen. Die Wahrscheinlichk eit einer qualifizierten Antwort ist zudem im Forum deutlich höher. Danke für Ihr Verständnis.
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