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Wohngebäude- und Haftpflichtversicherung dürfen in einer Summe abgerechnet werden

Vermieter sind berechtigt, die von ihnen für ihre Mietwohnungen aufgewandten Kosten für die Sach- und Haftpflichtversicherung in einer Summe mit seinen Mieter abzurechnen. (AZ: VIII ZR 346/08)

 
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