E-Mail Drucken

Mieter muss für Belegkopien zahlen

Zahlt der Mieter, der Kopien der Betriebskostenabrechnungsbelege angefordert hat, die hierfür verlangten Vorschusskosten nicht, kann er sich nicht darauf berufen, dass eine Betriebskostennachforderung mangels Überprüfungsmöglichkeit nicht fällig ist. Er ist so zu behandeln, als habe er Einsicht in sämtliche Belege gehabt (AG Aachen 10 C 464/03 WM 2004, 611).

 
auch lesenswert:

Kommentar schreiben

Emailadresse wird nicht veröffentlicht und ist nur bei Gästen zwingend.
Erweiterte Funktionen für registrierte User.
!!!FÜR EINZELFALLFRAGEN BITTE DAS FORUM BENUTZEN!!!


Sicherheitscode
Aktualisieren

Joomla templates by kzm