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Mieter darf vorgelegte Belege fotografieren

Ein Vermieter darf einer Mieterin nicht verweigern, die ihr vorgelegten Belege der Betriebskostenabrechnung zu fotografieren , damit sie die Belege in Ruhe kontrollieren kann. Und er kann nicht verlangen, dass die Mieterin ihm für jedes Foto einen Grund nennt. Vielmehr gehöre es zu einer ,,effektiven Ausübung des Rechts auf Belegeinsicht", dass die Mieter die Unterlagen in Kopie vorliegen haben. (Amtsgericht München, 412 C 34593/08)

 
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