Ist die Betriebskostenabrechnung eines Hausverwalters kompliziert, unverständlich (weil mit Fachbegriffen gepickt) und in einzelnen Punkten nicht näher erläutert, so muss der Mieter eine Nachzahlung aus der Abrechnung nicht leisten. Er kann das Geld so lange zurückhalten, bis der Vermieter (oder dessen Verwalter) eine verständliche Betriebskostenabrechnung vorlegt. (Amtsgericht Dortmund, 107 C 8704/03)
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