Auch in einer großen Gebäudeanlage hat der Wohnungsmieter einen Anspruch auf Überlassung von Kopien der Betriebskostenabrechnungsbelege (AG Köln 222 C 217/02 WM 2003, 153).
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Auch in einer großen Gebäudeanlage hat der Wohnungsmieter einen Anspruch auf Überlassung von Kopien der Betriebskostenabrechnungsbelege (AG Köln 222 C 217/02 WM 2003, 153).
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