Vermieter von frei finanzierten Wohnungen sind nicht berechtigt, von ihren Mietern per Klausel im Mietvertrag ein ,,Umlagensausfallwagnis" von zwei Prozent auf die jährlichen Betriebs- und Heizkosten zu kassieren. Die Mieter werden dadurch unangemessen benachteiligt. (Landgericht Trier, 11 O 258/07)
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