Hauseigentümer können die Grundsteuer auch noch Jahre später nachfordern, wenn die Mieter diesen Nebenkosten laut Mietvertrag zu zahlen haben. Dem Landgericht Rostock zufolge gelte das in den Fällen, in denen die Gemeinde rückwirkend die Kommunalabgabe erhöht. Und das auch dann, wenn der Mieter längst ausgezogen ist. Zwar können Vermieter laut Gesetz Nachforderungen nur innerhalb von zwölf Monaten stellen. Diese Frist gilt aber nur, wenn sie die verspätete Abrechnung zu vertreten haben. Das trifft auf die Grundsteuer nicht zu, die aufgrund späterer Steuerbescheide fällig werden kann. Dabei kommt es auch nicht darauf an, ob der Hausbesitzer die Nachzahlung erwarten konnte oder nicht. (LG Rostock, 1 S 200/08)
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