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Kein generelles Recht des Mieters auf Belegkopien

Vermieter müssen Mietern nicht generell Kopien der Belege über die Betriebskostenabrechnung anfertigen, sondern können anbieten, die Originalbelege an Ort und Stelle einzusehen. Sie dürfen aber nicht längere Anfahrten verlangen. (Amtsgericht Köln, 214 C 218/07)

 
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