Mieter können von ihrem Vermieter eine Bescheinigung darüber verlangen, in welcher Höhe im abgelaufenen Jahr ,,haushaltsnahe Dienstleistungen" - anteilig für sie - angefallen sind, etwa Arbeiten im Garten hinter dem Haus. Im Gegenzug darf der Vermieter für den bürokratischen Aufwand eine Gebühr verlangen. (Amtsgericht Hannover, 49 C 157/09)
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