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Getrennte Erfassung des Wasserverbrauchs bei Gewerbe

Fallen durch die teilweise gewerbliche Nutzung eines Gebäudes höhere Wasser- und Müllkosten an, sind diese grundsätzlich vorweg abzuziehen und nur die verbleibenden Kosten auf die Wohnungsmieter zu verteilen (AG Hamburg 45 C 35/01 WM 2002, 265).

 
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