Das Amtsgericht Aachen hat entschieden, dass Mieter sich gegen überzogene Nebenkostenforderung wehren können, indem sie prüfen, ob zum Beispiel der örtliche Mieterverein einen Betriebskostenspiegel für die Region veröffentlicht hat. Zeige ein solcher Vergleich, dass der Vermieter bei einzelnen Abrechungspositionen deutlich über dem Schnitt liegt, so habe er - rücke er nicht von den geforderten Summen ab - zu beweisen, dass das Haus nicht billiger zu bewirtschaften sei. Das Gericht hat das im Fall eines Vermieters entschieden, bei dem die Müllentsorgung 20 Prozent über dem Landesdurchschnitt lag. (AmG Aachen, 10 134/07)
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