Bei einem gemischt genutzten Gebäude dürfen die Wohnraummieter nicht mit Betriebskosten belastet werden, die durch die gewerbliche Nutzung entstehen (AG Düren 45 C 353/00 WM 2001, 46).
| < Zurück | Weiter > |
|---|
Bei einem gemischt genutzten Gebäude dürfen die Wohnraummieter nicht mit Betriebskosten belastet werden, die durch die gewerbliche Nutzung entstehen (AG Düren 45 C 353/00 WM 2001, 46).
| < Zurück | Weiter > |
|---|
| auch lesenswert: | |
Erweiterte Funktionen für registrierte User.
!!!FÜR EINZELFALLFRAGEN BITTE DAS FORUM BENUTZEN!!!