E-Mail Drucken

Abrechnung bei gemischt genutzten Gebäuden

Bei einem gemischt genutzten Gebäude dürfen die Wohnraummieter nicht mit Betriebskosten belastet werden, die durch die gewerbliche Nutzung entstehen (AG Düren 45 C 353/00 WM 2001, 46).

 
auch lesenswert:

Kommentar schreiben

Emailadresse wird nicht veröffentlicht und ist nur bei Gästen zwingend.
Erweiterte Funktionen für registrierte User.
!!!FÜR EINZELFALLFRAGEN BITTE DAS FORUM BENUTZEN!!!


Sicherheitscode
Aktualisieren

Joomla templates by kzm