Ist der Vermieter nicht bereit, dem Mieter auf dessen Kosten Kopien der Nebenkostenabrechnungsunterlagen zuzusenden, muss der Mieter eine geforderte Nachzahlung nicht leisten. Eine Vergütung von 50 Pfennig pro Kopien ist ausreichend (AG Köln 221 C 413/98 WM 2000, 36).
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