Ein Mieter kann die Zahlung nachberechneter Betriebskosten verweigern, wenn der Vermieter sich weigert, die Nebenkostenabrechnung am Ort der Wohnung einsehen zu lassen und statt dessen Kopien zum überhöhten Preis von einer DM pro Seite anbietet (AG Langenfeld 23 C 547/95).
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