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Korrosionsschutz am Öltank keine Betriebskosten

Die Kosten für den Korrosionsschutz am Öltank sind keine Betriebskosten. Der Vermieter kann diese Kosten nicht im Wege der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umlegen (AG Regensburg 9 C 241/93 WM 95, 319).

 
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