Mieter sind nicht verpflichtet, die nach einer Modernisierungs vom Vermiter angehoben Betriebskosten zu bezahlen, wenn die Baumaßnahme (hier ging es um einen Fahrstuhleinbau) nicht vorab angekündigt worden waren. Durch Modernisierungs entstehende Betriebskosten können ohne entsprechende Vereinbarung nicht auf den Mieter umgelegt werden. Etwas anderes gelte "nach Treu und Glauben", so das Landgericht Berlin, wenn der Vorteil (beispielsweise bei einer Umstellung von Ofen auf Zentralheizung die ersparten Heizkosten) für den Mieter auf der Hand liegt.
(Landgericht Berlin, 65 S 169/06)
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