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Schwankene Wohnflächenangaben machen Abrechnung nicht formell falsch

Mal mehr und mal weniger Wohnfläche darf nicht pauschal irritieren. Setzt der Vermieter eines größeren Anwesens über Jahre hin bei den Betriebskostenabrechnungen unterschiedliche Quadratmeterzahlen an (hier schwanken die Angaben um bis zu 20 Prozent), so dürfen die Mieter dennoch nicht geforderte Nachzahlungen pauschal mit dem Argument verweigern, die Aufstellungen seien nicht mehr nachvollziehbar und deshalb formell falsch.

(Az: VIII ZR 261/07)

 

 
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