E-Mail Drucken

Kaution kann nicht endlos für vermeintliche Forderung einbehalten werden

Streiten sich Mieter und Vermieter über die Abrechnung der Betriebskosten, so hat der Vermieter nicht das Recht, die Mietauktion "endlos" zurückzubehalten, um damit seine vermeintlichen Forderungen zu befriedigen. Macht der Mieter zu Recht geltend, dass er nicht nachzahlen muss, da der Vermieter bisher keine ordnungsgemäße Abrechnung erstellt hat, so entfällt das Recht des Vermieters auf Aufrechnung mit der Kaution. Das gilt auch für den Fall, dass er Teile der Betriebskosten abrechnet.

(Oberlandesgericht Düsseldorf, 24 U55/07)

 

 
auch lesenswert:

Kommentar schreiben

Emailadresse wird nicht veröffentlicht und ist nur bei Gästen zwingend.
Erweiterte Funktionen für registrierte User.
!!!FÜR EINZELFALLFRAGEN BITTE DAS FORUM BENUTZEN!!!


Sicherheitscode
Aktualisieren

Joomla templates by kzm