Streiten sich Mieter und Vermieter über die Abrechnung der Betriebskosten, so hat der Vermieter nicht das Recht, die Mietauktion "endlos" zurückzubehalten, um damit seine vermeintlichen Forderungen zu befriedigen. Macht der Mieter zu Recht geltend, dass er nicht nachzahlen muss, da der Vermieter bisher keine ordnungsgemäße Abrechnung erstellt hat, so entfällt das Recht des Vermieters auf Aufrechnung mit der Kaution. Das gilt auch für den Fall, dass er Teile der Betriebskosten abrechnet.
(Oberlandesgericht Düsseldorf, 24 U55/07)
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