Sind die Kosten auf eine Satellitenanlage laut Mietvertrag auf die Mieter des Hauses umlagefähig, so kann sich ein Mieter nicht dagegen wehren, wenn der Vermieter das Haus mit einer digitalen Satellitenanlage ausstattet und die Kosten dafür auf die Bewohner umlegt. Das gilt auch dann, wenn der Mieter bereits eine analoge Satellitenanlage hat. Das vielfach größere Programmangebot sowie das qualitativ hochwertigere Bild des digitalen Fernsehens rechtfertigen zusätzlich die Maßnahme und die daraus resultierende Anpassung der Betriebskosten.
(Amtsgericht Steinfurt, 4 C 499/07)
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