Sind im Mietvertrag Vorauszahlungen auf die Nebenkosten nicht vorgesehen, muss der Mieter auch keine monatlichen Beträge zahlen (AG Daun 3 C 240/99 WM 99, 434).
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Sind im Mietvertrag Vorauszahlungen auf die Nebenkosten nicht vorgesehen, muss der Mieter auch keine monatlichen Beträge zahlen (AG Daun 3 C 240/99 WM 99, 434).
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