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Neubepflanzung und Gießwasser als Gartenpflege umlagefähig

Zu den umlegbaren Gartenpflegekosten zählen auch die Kosten für eine turnusmäßige Neubepflanzung des Gartens sowie die Kosten des notwendigen Gießwassers (AG Steinfurt 4 C 629/98 WM 99, 721).

 
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