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Baumentsorgung umlagefähig

Die Kosten für die Entfernung eines kranken Baumes sind als Gartenpflegekosten auf die Mieter umlegbar (AG Düsseldorf 33 C 6544/02 WM 2002, 498).

 
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Kommentare 

 
#1 powerguenni 2011-02-01 03:48
Bei uns im Garten mit Baumbestand , 2 Apfelbäume und 1 Kirschbaum, den wir zwar pflegen sollen, aber ernten darf nur der Vermieter, hat vor 2 Jahren der Blitz in eine Birke eingeschlagen und den Baum, ca. 15 - 20 m hoch,absterben lassen. Nun hat der Vermieter den Baum im letzten Jahr von einem Fachmann ( Verwandschaft ) fällen lassen.
Da es zur Zeit einige Differrenzen zwischen den Mietern und dem Vermieter gibt, z.B. unbefestigte Zufahrt, kein Keller, im Winter Schneeräumen usw., befürchten wir nun, das uns der Vermieter, wie schon durch verbale Drohungen angedeutet, Schwierigkeiten machen wird, können wir uns wehren ??
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