Die Kosten für die Entfernung eines kranken Baumes sind als Gartenpflegekosten auf die Mieter umlegbar (AG Düsseldorf 33 C 6544/02 WM 2002, 498).
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Die Kosten für die Entfernung eines kranken Baumes sind als Gartenpflegekosten auf die Mieter umlegbar (AG Düsseldorf 33 C 6544/02 WM 2002, 498).
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Kommentare
Da es zur Zeit einige Differrenzen zwischen den Mietern und dem Vermieter gibt, z.B. unbefestigte Zufahrt, kein Keller, im Winter Schneeräumen usw., befürchten wir nun, das uns der Vermieter, wie schon durch verbale Drohungen angedeutet, Schwierigkeiten machen wird, können wir uns wehren ??