Die vereinbarten Nebenkosten können nach der Wohnfläche oder entsprechend der Personenzahl auf die Mieter des Hauses verteilt werden. Beide Verteilerschlüssel haben ihre Stärken und Schwächen, beide sind aber zulässig (OLG Hamm 4 RE-Miet 14/82; WM 83, 315).
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