Neuer Verteilerschlüssel ist möglich, wenn Wasser- oder Müllkosten verbrauchsnäher abgerechnet werden (AG Münster 4 C 273/94, WM 94, 613), zum Beispiel wenn mit einem Scanner-System die Leerung jeder einzelnen Mülltonne eines Haushalts erfaßt werden kann (AG Moers 7 C 749/93, WM 96, 96).
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